Reiki-Behandlungen
Hinweis vorab: Als Heilpraktikerin bin ich berechtigt, Sie individuell mit Reiki zu behandeln. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.März 2004 (Aktenzeichen: 1 BvR 784/03) zur Anwendbarkeit des Heilpraktikergesetzes auf das Heilen durch Handauflegen heißt es u. a., daß die Heilertätigkeit auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte durch einheitliches Handauflegen beschränkt sein muß, unabhängig von etwaigen Diagnosen.
Zum Hineinschnuppern
Nach einer kurzen Einführung zu Reiki und einem gegenseitigen Kennenlernen gebe ich Ihnen eine Reiki-Kurzbehandlung. Dies ist eine gute Möglichkeit, um in einen ersten selbst erfahrbaren Kontakt mit Reiki zu kommen. Vor dem Besuch eines Reiki-Seminars ist das sehr zu empfehlen, gleichwohl keine zwingende Vorraussetzung. Reiki zu erklären ist sehr schwer, während es gleichzeitig sehr einfach ist, die Wirkung von Reiki an sich selbst zu erleben.